Bis zu 500 Euro BARMER-Förderung für Lebensmittel

Um dich bei der Umsetzung von Ich kann kochen! auch finanziell zu unterstützen, bietet die BARMER eine Anschubförderung für Lebensmittel. Sei es Kochkurs, Koch-AG oder Projektwoche: Die finanzielle Starthilfe soll dir den Aufbau eines eigenen, nachhaltigen und gesundheitsförderlichen Angebots in deiner Einrichtung erleichtern.

Den Antrag zur Lebensmittelförderung für Kita und Schule findest du auf der Website der BARMER. Wichtig zu wissen: Die BARMER möchte mit der finanziellen Starthilfe eine nachhaltige Implementierung von Ich kann kochen! erreichen. Daher fördern sie nur Projekte, die durch Genussbotschafter:innen umgesetzt werden, die in den Einrichtungen angestellt sind. Zielgruppe sind Kinder bis zehn Jahre in Kitas, Schulen und  Horten.

Frisches Obst und Gemüse auf einem Tisch.

Genussbotschafter:innen in Schulen und Kitas können eine qualitative Lebensmittelförderung von bis zu 500 € beantragen. Ziel der Lebensmittelförderung der BARMER ist es, die teilnehmenden Einrichtungen zu befähigen Lebensmittel einzukaufen, die gesundheitsförderliche Ernährungs- und Kochprojekte ermöglichen. Es werden daher auch nur die Kosten für Lebensmittel erstattet, die für die Umsetzung gesundheitsförderlicher Projekte geeignet sind. Für Ich kann kochen!-Projekte und die Lebensmittelförderung der BARMER nicht geeignet und nicht erstattungsfähig sind somit grundsätzlich alle stark gezuckerten Produkte wie z.B. gezuckerte Fertigmüslimischungen oder Limonaden. Weitere Angaben dazu findest du im Förderantrag. Auch Sachmittel wie Küchenausstattung sind nicht förderfähig.

Wo finde ich den Antrag?

Der  Förderantrag für die finanzielle Starthilfe kann auf der Website der BARMER als PDF heruntergeladen werden. Die Antragsteller:innen müssen in der Einrichtung angestellt sein und die Kinder dürfen nicht älter als zehn Jahre sein. Für Horte stellt die zugehörige Schule den entsprechenden Antrag.

Wie lange kann ich den Förderantrag stellen?

Du kannst die Startfinanzierung innerhalb von zwölf Monaten nach Teilnahme an einer Einstiegs- oder Aufbaufortbildung beantragen. Nach Bewilligung der Fördersumme hast du zwölf Monate Zeit, um alle Belege zur Erstattung bei der BARMER einzureichen.

Wer hilft mir bei Fragen?

Fragen zur Antragstellung können ausschließlich von der BARMER beantwortet werden (und nicht von der Sarah Wiener Stiftung). Du erreichst die Ansprechpartner:innen per E-Mail.

Für Kitas und Tagesmütter/-väter:
gesundekita-gutekita(at)barmer.de
Für Schulen:
gesundeschule-guteschule(at)barmer.de