Bis zu 500 Euro BARMER-Förderung für Kitas und Schulen

Um dich bei der Umsetzung von Ich kann kochen! auch finanziell zu unterstützen, bietet dir die BARMER eine Anschubförderung für Lebensmittel. Sei es Kochkurs, Koch-AG oder Projektwoche: Die finanzielle Starthilfe soll dir den Aufbau eines eigenen, nachhaltigen und gesundheitsförderlichen Angebots in deiner Einrichtung erleichtern.

Die Anträge zur Lebensmittelförderung für Kita und Schule findest du auf der Website der BARMER. Weitere Informationen liest du in unserer Kurzübersicht auf dieser Seite oder auf der Website der BARMER. Gut zu wissen: Da die BARMER mit der Lebensmittelförderung eine nachhaltige Implementierung von Ich kann kochen! erreichen möchte, können nur Projekte gefördert werden, die durch Genussbotschafter:innen umgesetzt werden, die in den Einrichtungen angestellt sind.

Frisches Obst und Gemüse auf einem Tisch.

Schulen und Kitas können eine qualitative Lebensmittelförderung von bis zu 500 € beantragen. Tagesmütter und Tagesväter in der Kindertagespflege können 25 € pro Kind (maximal 125 € für 5 Kinder) beantragen. Ziel der Lebensmittelförderung der BARMER ist es, die teilnehmenden Einrichtungen zu befähigen Lebensmittel einzukaufen, die gesundheitsförderliche Ernährungs- und Kochprojekte ermöglichen. Es werden daher auch nur die Kosten für Lebensmittel erstattet, die für die Umsetzung gesundheitsförderlicher Projekte geeignet sind. Für Ich kann kochen!-Projekte und die Lebensmittelförderung der BARMER nicht geeignet und nicht erstattungsfähig sind somit grundsätzlich alle stark gezuckerten Produkte wie z.B. gezuckerte Fertigmüslimischungen oder Limonaden. Weitere Angaben dazu findest du in den Förderanträgen. Auch Sachmittel wie Küchenausstattung sind nicht förderfähig.

Anträge für Kitas und Schulen

Es gibt zwei Förderanträge, einen für Schulen und einen für Kitas und Tagesmütter & -väter. Für Horte stellt die zugehörende Schule den entsprechenden Antrag. Alle nötigen Informationen stehen direkt in den Anträgen.

Wann stelle ich den Förderantrag?

Du kannst die Startfinanzierung innerhalb von zwölf Monaten nach Teilnahme an einer Einstiegs- oder Aufbaufortbildung beantragen. Nach Bewilligung der Fördersumme hast du zwölf Monate Zeit, um alle Belege zur Erstattung bei der BARMER einzureichen.

Wer hilft mir bei Fragen?

Fragen zur Antragstellung können ausschließlich von der BARMER beantwortet werden (und nicht von der Sarah Wiener Stiftung). Du erreichst die Ansprechpartner:innen per E-Mail.

Für Kitas und Tagesmütter/-väter:
gesundekita-gutekita(at)barmer.de
Für Schulen:
gesundeschule-guteschule(at)barmer.de

Noch nicht Genussbotschafter:in?

Melde dich gleich zu einer kostenfreien Fortbildung an! Dann kannst du die finanzielle Starthilfe beantragen.

Hier geht’s zur kostenfreien Anmeldung