Bis zu 500 Euro BARMER-Förderung für Kitas und Grundschulen

Um dich bei der Umsetzung von Ich kann kochen! auch finanziell zu unterstützen, bietet die BARMER eine Anschubförderung für Lebensmittel. Sei es Kochkurs, Koch-AG oder Projektwoche: Die finanzielle Starthilfe soll dir den Aufbau eines eigenen, nachhaltigen und gesundheitsförderlichen Angebots in deiner Einrichtung erleichtern.

Die Anträge zur Lebensmittelförderung für Kita und Grundschule findest du auf der Website der BARMER. Wichtig zu wissen: Die BARMER möchte mit der Lebensmittelförderung eine nachhaltige Implementierung von Ich kann kochen! erreichen. Daher fördern sie nur Projekte, die durch Genussbotschafter:innen umgesetzt werden, die in den Einrichtungen angestellt sind. Zielgruppe sind Kinder bis zehn Jahre. Folgende Einrichtungen sind förderberechtigt: Kitas, Grundschulen und Horte von Grundschulen sowie Tagesmütter und Tagesväter.

Frisches Obst und Gemüse auf einem Tisch.

Grundschulen und Kitas können eine qualitative Lebensmittelförderung von bis zu 500 € beantragen. Tagesmütter und Tagesväter in der Kindertagespflege können 25 € pro Kind (maximal 125 € für 5 Kinder) beantragen. Ziel der Lebensmittelförderung der BARMER ist es, die teilnehmenden Einrichtungen zu befähigen Lebensmittel einzukaufen, die gesundheitsförderliche Ernährungs- und Kochprojekte ermöglichen. Es werden daher auch nur die Kosten für Lebensmittel erstattet, die für die Umsetzung gesundheitsförderlicher Projekte geeignet sind. Für Ich kann kochen!-Projekte und die Lebensmittelförderung der BARMER nicht geeignet und nicht erstattungsfähig sind somit grundsätzlich alle stark gezuckerten Produkte wie z.B. gezuckerte Fertigmüslimischungen oder Limonaden. Weitere Angaben dazu findest du in den Förderanträgen. Auch Sachmittel wie Küchenausstattung sind nicht förderfähig.

Anträge für Kitas und Grundschulen

Es gibt zwei Förderanträge: einen für Grundschulen (Kinder bis zehn Jahre) und einen für Kitas und Tagesmütter & -väter. Für Horte stellt die zugehörige Schule den entsprechenden Antrag. Alle nötigen Informationen stehen direkt in den  Anträgen.  Antragstellende Genussbotschafter:innen müssen in der Einrichtung angestellt sein.

Wann stelle ich den Förderantrag?

Du kannst die Startfinanzierung innerhalb von zwölf Monaten nach Teilnahme an einer Einstiegs- oder Aufbaufortbildung beantragen. Nach Bewilligung der Fördersumme hast du zwölf Monate Zeit, um alle Belege zur Erstattung bei der BARMER einzureichen.

Wer hilft mir bei Fragen?

Fragen zur Antragstellung können ausschließlich von der BARMER beantwortet werden (und nicht von der Sarah Wiener Stiftung). Du erreichst die Ansprechpartner:innen per E-Mail.

Für Kitas und Tagesmütter/-väter:
gesundekita-gutekita(at)barmer.de
Für Schulen:
gesundeschule-guteschule(at)barmer.de

Noch nicht Genussbotschafter:in?

Melde dich gleich zu einer kostenfreien Fortbildung an! Dann kannst du die finanzielle Starthilfe beantragen.

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