Bis zu 500 Euro BARMER-Förderung für Kitas und Schulen
Um Sie bei der Umsetzung von Ich kann kochen! auch finanziell zu unterstützen, bietet Ihnen die BARMER eine Anschubförderung für Lebensmittel. Sei es Kochkurs, Koch-AG oder Projektwoche: Die finanzielle Starthilfe soll Ihnen den Aufbau eines eigenen, nachhaltigen und gesundheitsförderlichen Angebots in Ihrer Einrichtung erleichtern.
Die Anträge zur Lebensmittelförderung für Kita und Schule finden Sie auf der Website der BARMER. Weitere Informationen lesen Sie in unserer Kurzübersicht auf dieser Seite oder auf der Website der BARMER. Gut zu wissen: Da die BARMER mit der Lebensmittelförderung eine nachhaltige Implementierung von Ich kann kochen! erreichen möchte, können nur Projekte gefördert werden, die durch Genussbotschafter:innen umgesetzt werden, die in den Einrichtungen angestellt sind.
Schulen und Kitas können einmalig eine qualitative Lebensmittelförderung von bis zu 500 € beantragen. Tagesmütter und Tagesväter in der Kindertagespflege können 25 € pro Kind (maximal 125 € für 5 Kinder) beantragen. Ziel der Lebensmittelförderung der BARMER ist es, die teilnehmenden Einrichtungen zu befähigen Lebensmittel einzukaufen, die gesundheitsförderliche Ernährungs- und Kochprojekte ermöglichen. Es werden daher auch nur die Kosten für Lebensmittel erstattet, die für die Umsetzung gesundheitsförderlicher Projekte geeignet sind. Für Ich kann kochen!-Projekte und die Lebensmittelförderung der BARMER nicht geeignet und nicht erstattungsfähig sind somit grundsätzlich alle stark gezuckerten Produkte wie z.B. gezuckerte Fertigmüslimischungen oder Limonaden. Weitere Angaben dazu finden sich in den Förderanträgen. Auch Sachmittel wie Küchenausstattung sind nicht förderfähig.