Bis zu 500 Euro BARMER-Förderung für Kitas und Grundschulen
Um dich bei der Umsetzung von Ich kann kochen! auch finanziell zu unterstützen, bietet die BARMER eine Anschubförderung für Lebensmittel. Sei es Kochkurs, Koch-AG oder Projektwoche: Die finanzielle Starthilfe soll dir den Aufbau eines eigenen, nachhaltigen und gesundheitsförderlichen Angebots in deiner Einrichtung erleichtern.
Die Anträge zur Lebensmittelförderung für Kita und Grundschule findest du auf der Website der BARMER. Wichtig zu wissen: Die BARMER möchte mit der Lebensmittelförderung eine nachhaltige Implementierung von Ich kann kochen! erreichen. Daher fördern sie nur Projekte, die durch Genussbotschafter:innen umgesetzt werden, die in den Einrichtungen angestellt sind. Zielgruppe sind Kinder bis zehn Jahre. Folgende Einrichtungen sind förderberechtigt: Kitas, Grundschulen und Horte von Grundschulen sowie Tagesmütter und Tagesväter.
Grundschulen und Kitas können eine qualitative Lebensmittelförderung von bis zu 500 € beantragen. Tagesmütter und Tagesväter in der Kindertagespflege können 25 € pro Kind (maximal 125 € für 5 Kinder) beantragen. Ziel der Lebensmittelförderung der BARMER ist es, die teilnehmenden Einrichtungen zu befähigen Lebensmittel einzukaufen, die gesundheitsförderliche Ernährungs- und Kochprojekte ermöglichen. Es werden daher auch nur die Kosten für Lebensmittel erstattet, die für die Umsetzung gesundheitsförderlicher Projekte geeignet sind. Für Ich kann kochen!-Projekte und die Lebensmittelförderung der BARMER nicht geeignet und nicht erstattungsfähig sind somit grundsätzlich alle stark gezuckerten Produkte wie z.B. gezuckerte Fertigmüslimischungen oder Limonaden. Weitere Angaben dazu findest du in den Förderanträgen. Auch Sachmittel wie Küchenausstattung sind nicht förderfähig.